Der Sommer ist vorbei. Es wird kälter, es regnet, die Blätter fallen von den Bäumen – und bedecken unsere Gehwege mit einer rutschigen Schicht aus Blattwerk. In diesen Momenten lohnen sich Schuhe mit einer robusten Profilsohle. Wer diese nicht trägt, kann schnell ins Straucheln geraten. Kommt es dann zu einem Unfall, kann es für Immobilienbesitzer und Mieter teuer werden. Vor allem dann, wenn der erste Frost den Gehweg rutschig macht und sie ihrer so genannten „Räum- und Streupflicht“ nicht nachgekommen sind.
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie sich nur um die Gehwege vor ihrem Haus kümmern müssen, wenn es schneit oder gefriert. Die Räum- und Streupflicht will sicherstellen, dass Passanten jederzeit gefahrlos die Gehsteige benutzen können müssen. Daher muss man dieser Pflicht auch im Herbst nachkommen. Wird sie vernachlässigt und es kommt zu einem Sturz, kann derjenige, der seiner Pflicht nicht ordnungsgemäß nachkam verklagt werden. In diesen Fällen springt bei Immobilienbesitzern und Vermietern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein, bei Mietern die Privathaftpflichtversicherung. Dennoch sind wohl alle Seiten dankbar, wenn Gefahren beseitigt werden, bevor es zu einem Unfall kommt. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Hinterbliebene keinen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen müssen, um bei Banken und Sparkassen über ihr Erbe zu verfügen. Demnach reiche künftig ein beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag aus. Für Verbraucher hat dies den Vorteil, dass sie sich keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Jedoch hatte der BGH in einem früheren Urteil bereits entschieden, dass in unklaren Fällen weiterhin ein Erbschein nötig ist.
Mit dieser Entscheidung des BGH können Erben nun schneller über ihr Erbe verfügen und müssen zur Klärung der Erbscheinfrage nicht ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese kann jedoch gute Dienste leisten, wenn man eine Erbschaft bereits zu Lebzeiten regeln möchte. Gerade wenn das Erbe auf verschiedene Personen verteilt werden soll, Immobilien aufgeteilt werden müssen oder ein Familienstreit drohen könnte, lohnt es sich, frühzeitig eine einvernehmliche Regelung zu finden. Erfahrungsgemäß ziehen sich die Streitigkeiten im Nachhinein oftmals über viele Jahre, in denen keine der Parteien etwas vom Erbe hat. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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In Deutschland wird jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. Um seinen Lebensstandard dann zu halten, bedarf es einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine innovative Neuentwicklung ist die „Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Invest“. Dank der Anlage in Investment-Fonds bietet sie einen erstklassigen Schutz zu sehr niedrigen Beiträgen. Die bisher übliche Beitragsverrechnung entfällt. Der sogenannte Fondsmotor funktioniert, da eine niedrige Bedarfsprämie in den Anfangsjahren den Aufbau des Fondsvermögens fördert. Die später höhere Bedarfsprämie wird durch Verwendung des Fondsvermögens gedeckt. Die Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Invest ist für Berufseinsteiger, Studenten und Auszubildende ideal, denn die vereinbarte Rente lässt sich mit zahlreichen Optionen an neue Situationen anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. So kann etwa beim Berufseinstieg die Berufsunfähigkeitsrente verdoppelt werden. Außerdem ist eine Unterbrechung der Beitragszahlung von bis zu 24 Monaten unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes möglich. Der Grundfähigkeitsschutz ist ebenfalls sichergestellt. Im Pflegefall erfolgt die Rentenzahlung ein Leben lang. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Eine interessante Variante bietet die Gothaer hier allemal - ein Vergleich lohnt sich! Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für eine erste Information. Für detaillierte Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Ihre FAS - Kanzlei.
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Eine Ausarbeitung der Helvetia zum Thema: "Der Sinn von Garantien in Fondspolicen" - oder besser gesagt: "Der UNSINN von Garantien!"
Helvetia_Cash_Sinn_von_Garantien_11_2013_RZ
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Sven Jaufmann
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