Archiv: Juli 2014

Das Geheimnis der Reichenflüsterer

24.07.2014 | Das Geheimnis der Reichenflüsterer

Ein wirklich interessanter Bericht aus dem Handelsblatt - die Reichtumspyramide und wie legt wer sein Geld an: http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/altersvorsorge-sparen/anlagestrategie-fossil-statt-rolex/10222904-2.html
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Urlaubsfreude mit Hintertür

22.07.2014 | Urlaubsfreude mit Hintertür

Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Fondsanlage in Immobilien

15.07.2014 | Fondsanlage in Immobilien

Die Zinsen befinden sich seit der Finanzkrise auf einem historischen Tief. Getrieben durch Inflationsängste wuchs die Beliebtheit von Immobilienanlagen immer mehr an. Da das Eigenheim als Anlageobjekt jedoch stets mit einem immensen Aufwand verbunden ist, rückt die Immobilienanlage durch Fonds in den Blickpunkt vieler Investoren. Durch das breite Portfolio eines offenen Immobilienfonds mit Wohn-, Gewerbe-, oder Büroobjekten ist ein idealer Mix des Anlageportfolios gewährleistet. Für die Performance der Fonds ist neben der Attraktivität der Immobilien auch die Vermietungssituation entscheidend. Und hier gilt das alte Maklersprichwort: Lage, Lage, Lage. Wichtig zu wissen: Seit dem 22. Juli 2013 gelten für offene Immobilienfonds Mindesthaltefristen. Künftig müssen Anteile an offenen Immobilienfonds vor der Rückgabe an die Fondsgesellschaft mindestens 24 Monate gehalten werden. Zudem gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Die Fristen wurden aufgrund von Liquiditätsproblemen einiger Fonds eingeführt. In der Vergangenheit hatte die gehäufte Rückgabe von Fondsanteilen dazu geführt, dass Fonds geschlossen werden mussten. Die neue Regelung verhindert solche Probleme. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wo lohnt ein Kauf?

14.07.2014 | Wo lohnt ein Kauf?

Der Immobilienboom der letzten Jahre hat die Suche nach interessanten Anlageobjekten nicht leichter gemacht. Zudem treiben günstige Baukredite die Preise von Häusern und Wohnungen in den meisten Großstädten in die Höhe. In dieser Situation ist die Frage: „Wo lohnt sich der Kauf auch jetzt noch?“ entscheidend. Doch viele potenzielle Immobilieneigentümer haben überhaupt nicht die Qual der Wahl. Denn geht es darum, die eigenen vier Wände für die Familie zu kaufen oder zu bauen, ist man bei der Lage nicht sehr flexibel. Der Arbeitsplatz oder die Unterbringung von Kindern in Schulen und Kindergärten schränken die Auswahl erheblich ein. Schwieriger wird es, wenn eine Immobilie rein aus Anlagegesichtspunkten angeschafft werden soll. Für den Erfolg des Investments ist hier nach wie vor die Lage der Immobilie entscheidend. Neben Makrogesichtspunkten wie der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sind als Kriterien vor allem die regionalen Gegebenheiten relevant. Dazu sollte unter anderem geprüft werden, wie sich die Bevölkerungsentwicklung darstellt und ob ein Nettozuzug stattfindet oder ob die Bevölkerung in der entsprechenden Region schrumpft. Gleichzeitig hat gerade der jüngste Boom dazu geführt, dass auch Inhaber von weniger attraktiven Objekten versuchen ein Stück vom großen Kuchen abzubekommen und ihre Immobilien daher überteuert anbieten. Eine sehr gute Auskunft darüber, welche Lagen derzeit wie zu bewerten sind, gibt die neue Ausgabe des Immobilienkompass der Zeitschrift Capital unter www.immobilien-kompass.de. Allerdings sollte auch klar sein: Ein solcher Blick von der Ferne ist meist nur als erster Eindruck sinnvoll. Um eine gute Vorortrecherche kommt man als interessierter Immobilienanleger nicht herum. Die Möglichkeiten des Internets machen dabei jedoch vieles leichter. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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FAS - GOOD NEWS

10.07.2014 | FAS - GOOD NEWS

Wir freuen uns für alle unsere Mandanten mit unserer "Premium"-Vermögensverwaltung! Sie haben weitere 2,77% auf Ihr Konto gebucht bekommen.
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Wichtiger Rentenbaustein

10.07.2014 | Wichtiger Rentenbaustein

Die betriebliche Altersversorgung wird von vielen Unternehmen ganz selbstverständlich angeboten. Doch noch längst nicht alle Angestellten nutzen diesen wichtigen Baustein für die Versorgung im Alter. Dies verwundert nicht, denn die betriebliche Altersversorgung war bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Seither haben Arbeitnehmer entsprechende Ansprüche. Sie können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzliche Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Chance Entgeltumwandlung Durch die Entgeltumwandlung werden die Beiträge zu einem entsprechenden Vorsorgevertrag vom Bruttogehalt abgezogen, so dass sich lukrative Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ergeben. Arbeitnehmer können aktuell bis zu 4.656 Euro im Jahr steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Bis zu einem Betrag von 2.856 Euro müssen zudem auch keine Sozialabgaben gezahlt werden. Das lohnt sich, da der Steuersatz in der Rentenphase fast immer deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an. Fünf Varianten Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, so genannte Durchführungswege, wie eine betriebliche Altersvorsorge ausgestaltet werden kann. Davon ist die Direktversicherung mittlerweile die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, zum Beispiel der Betriebsgröße, abhängen. Viele mittelständische Unternehmen beschränken sich jedoch auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Je nach Arbeitgeber hat man allerdings auch im Fall der Entgeltumwandlung die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungswegen. Beliebte Direktversicherung Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist hier der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Versicherungsbeiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Nur bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht. Jobwechsel ohne Probleme Angesichts des heute sehr flexiblen Arbeitsmarktes muss auch die betriebliche Altersvorsorge flexibel sein. Für den Fall einer Kündigung oder eines Jobwechsels gibt es klare Regeln, die jedoch für einen Laien nicht so leicht zu durchschauen sind. Allgemein lässt sich die einfache Aussage treffen: Die Mitnahme einer betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung von einem Arbeitgeber zum anderen ist problemlos möglich. Bei Mischfinanzierungen oder bei reinen Arbeitgeberfinanzierungen steht und fällt die Mitnahmemöglichkeit mit der Betriebszugehörigkeit und dem Alter. Wie hoch die Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag im Fall eines Jobwechsels tatsächlich sind und welche Details zu klären sind, ist vom Einzelfall abhängig. Die Beratung durch einen Experten ist hierbei sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Neuer Bußgeldkatalog

09.07.2014 | Neuer Bußgeldkatalog

Alles neu macht der Mai – diese Weisheit gilt in diesem Jahr vor allem für die Flensburger Verkehrssünderkartei. Neben dem Namen – aus dem bisherigen Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister – ändert sich vor allem die Punktesystematik. Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis künftig nur noch acht statt bisher 18 Punkte ansammeln. Im Gegenzug ändert sich aber auch die entsprechende Punktevergabe, denn eingetragen werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bei Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es künftig keine Punkte mehr. Allerdings steigen dafür auch die Strafzahlungen bei manchen Verstößen. Punkte aus dem alten System werden umgerechnet. Ab Mai gibt es für Verkehrsverstöße oder Straftaten nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben Punkte. Einfache Ordnungswidrigkeiten ergeben einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten fallen zwei Punkte an. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ähnlich wie im bisherigen System ist auch im neuen Fahreignungsregister ein Punkteabbau möglich. Bis zu einem Stand von ein bis fünf Punkten kann ein Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden. Zudem ermöglichen starre Tilgungsfristen einen besseren Überblick, wann Punkte erlöschen. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt erlöschen nach zweieinhalb Jahren. Eintragungen mit zwei Punkten entfallen nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht. Delikte wie Telefonieren am Steuer oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht werden ab dem 1. Mai 2014 teurer. Ähnliches gilt für Parkverstöße. Zahlte man bisher zwischen 5 und 25 Euro, verlangen die Kommunen künftig 5 Euro mehr. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Besser privat krankenversichert

07.07.2014 | Besser privat krankenversichert

Das Thema Gesundheit ist ein medialer Dauerbrenner, ebenso die Frage nach der Krankenversicherung. Für rund 9 Millionen Deutsche ist dabei eine Private Krankenversicherung (PKV) erste Wahl. Neben der Leistungsstärke ist vor allem die große Vielfalt an Wahlmöglichkeiten ein wichtiger Grund in die PKV zu wechseln. Doch längst nicht jeder kann sich überhaupt privat krankenversichern. Generell können sich nicht nur Selbständige, Freiberufler und Beamte für eine PKV entscheiden. Auch Angestellte haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit sich privat zu krankenversichern. Wechselmöglichkeiten Selbst wenn in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen zur PKV immer wieder verschärft wurden, haben auch heute noch Angestellte die Chance zu wechseln. Entscheidend, ob ein Angestellter sich überhaupt privat versichern kann, sind sein Jahresverdienst und ob dieser über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen in diesem Jahr erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 in Höhe von 53.550 Euro im Jahr bzw. 4.462,50 Euro im Monat übersteigt, scheiden zum 31.12.2014 aus der gesetzlichen Versicherungspflicht aus. Zum 1.1.2015 werden diese automatisch versicherungsfrei (und haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln), sofern sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 überschreiten. Deren Höhe ist derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt. Erfahrungsgemäß liegt diese jedoch über den Werten des Vorjahres. Für Berufsanfänger, Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, oder Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, gelten diese Grenzen ebenfalls. Sie sind aber sofort versicherungsfrei, sofern der Jahresverdienst voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Günstig und gut Wer in eine der rund 50 privaten Krankenversicherungen wechseln möchte, verspricht sich davon meist günstigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Da sich der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen bemisst, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Umfang der Leistungen, sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und ausführlich beraten lassen. Denn mit der richtigen privaten Krankenversicherung kommt man gut durchs Leben. Was die Qualität einer medizinischen Behandlung angeht, hat man als privat Versicherter in der Regel freie Wahl. Je nach Tarif lässt sich aber auch mit dem so genannten Primärarzt-Prinzip Geld sparen. Dabei überweist der Hausarzt den Versicherten zu einem Facharzt. So wird verhindert, dass durch falsche Arztbesuche unnötig Kosten produziert werden. Vorteile beim Arzt Die Vorteile der PKV sollen sich eigentlich nicht in der Versorgung zeigen, dennoch ergeben immer wieder Stichprobentests, dass ein privat Versicherter Vorzüge genießt. Im letzten Jahr ergab beispielsweise eine Telefonumfrage bei 470 Praxen in Hessen: Im Schnitt warten Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung 20 Tage länger als PKV-Versicherte auf einen Facharzttermin. Besonders lange warten der Studie zufolge gesetzlich Versicherte bei Augenärzten, Neurologen und Dermatologen. In den gleichen Fachgebieten warten PKV-Versicherte nur halb so lange auf einen Termin. Doch die Wartezeit auf Arzttermine ist nur ein Vorteil von vielen. Viele PKV-Tarife bieten für den Krankenhausaufenthalt Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Auch beim Thema Zahnarzt können sich Versicherte den Wunschversicherungsschutz aussuchen – gerade bei Zahnersatz eine finanziell lohnende Entscheidung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Hausratversicherung: Für den Fall der Fälle

01.07.2014 | Hausratversicherung: Für den Fall der Fälle

Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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