Angesichts der Sorgen vor einer schwächeren Konjunktur, der Krisen im Nahen Osten und in der Ukraine oder der Ausbreitung der Ebola-Krankheit in einigen Ländern Westafrikas hat die Nervosität an den Aktienmärkten zuletzt deutlich zugenommen. Dies wurde unter anderem an den starken Kursverlusten im Leitindex DAX sichtbar. Gerade in solchen Zeiten ist guter Rat teuer, wenn Anleger nicht ihr Geld nur in den so genannten „sicheren Hafen“ Gold, der jedoch keine laufenden Erträge wie Aktien und Anleihen abwirft, stecken möchten. Doch selbst jetzt gibt es Möglichkeiten, wie Anleger die Renditechancen ihres Portfolios mithilfe von Aktien- sowie Anleiheinvestments aufbessern können und somit nicht nur auf niedrig verzinste Festgeld- und Tagesgeldkonten oder Lebensversicherungen angewiesen sind. Mischfonds nehmen entsprechend der aktuellen Marktsituation die Aufteilung zwischen den als riskant geltenden Aktien und den sichereren festverzinslichen Wertpapieren vor. Während sich derzeit also die Gewichtung innerhalb der Mischfonds in Richtung Anleihen verschieben dürfte, können die Fondsmanager bei einer Aufhellung der wirtschaftlichen Situation die Portfoliozusammensetzung wieder stärker in Richtung Aktien lenken, um so von den Kurssteigerungen an den Börsen zu profitieren.
Dabei sind zuletzt einige regionale Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung deutlich geworden. Während die jüngsten US-Arbeitsmarktberichte einen anhaltenden Aufschwung in der weltgrößte Volkswirtschaft signalisieren, mussten einige Wachstumsziele für das Bruttoinlandsprodukt manchen Ländern der Eurozone und der Währungsgemeinschaft insgesamt gesenkt werden. Aus diesem Grund könnten Mischfonds, die das Fondsvermögen in Aktien und Anleihen aus den USA investieren bei den aktuellen Marktturbulenzen für eine gewisse Risikoverteilung sorgen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der Herbst ist da: Für Einbrecher beginnt die heiße Phase des Jahres, denn Häuser liegen jetzt immer früher und damit länger im Dunkeln. Was kann man aber tun, um sich zu schützen? Zunächst einmal sind die Schäden durch einen Einbruch über die Hausratversicherung abgedeckt. Am anfälligsten ist die eigene Wohnung oder das Haus, wenn man zum Beispiel wegen eines Urlaubs nicht zugegen ist. Wer jedoch länger als zwei Monate verreist, sollte dies seiner Versicherung mitteilen. Die längere Abwesenheit wird in der Hausratversicherung laut Angaben des Branchenverbandes GDV häufig als Gefahrerhöhung angesehen. Grundsätzlich gilt, dass man es den Einbrechern möglichst schwer machen sollte. Je länger der Vorgang dauert, desto eher steigt die Entdeckungsgefahr. Das heißt: Fenster und Türen gut abschließen sowie Wertsachen am besten in einem Safe aufbewahren. Außerdem sollte nach Möglichkeit der Eindruck erweckt werden, dass man gar nicht weg ist. Der überquellende Briefkasten ist geradezu eine Einladung für Diebe. Den Briefkasten sollten also die Nachbarn leeren, während das Zeitungsabo für die Urlaubszeit abbestellt werden sollte. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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FAS – GOOD NEWS:
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Automobilbesitzer aufgepasst. Wer im neuen Jahr bares Geld sparen möchte, sollte in den nächsten Wochen die Tarife seines Kfz-Versicherers überprüfen. Je nach Fahrverhalten erhält man bei einer anderen Versicherung mehr Leistung für das gleiche Geld, oder die Versicherungsbeiträge lassen sich reduzieren. Denn nicht immer werden alle Sparoptionen berücksichtigt. Etwa wenn man mehrere Versicherungsverträge bei einem Versicherer hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch die berühmte Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr kann die Kosten drücken. Ferner lassen sich auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen die Ausgaben für die Kfz-Versicherung reduzieren. Ebenfalls beitragssenkend kann sich auswirken, wenn die jährliche Kilometerleistung deutlich niedriger ist, als bislang angeben oder ein Garagenplatz für das Fahrzeug angemietet wurde. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist bis zum 30. November problemlos möglich. Danach nur, wenn die vierwöchige Kündigungsfrist nach Erhalt einer Tariferhöhung eingehalten wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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