Archiv: Dezember 2014

Advent, Advent…es brennt

24.12.2014 | Advent, Advent…es brennt

Die besinnlichste Zeit des Jahres steht vor der Tür und lockt mit verführerischen Düften, köstlichen Leckereien und kuscheligem Kerzenschein. Für die meisten Deutschen gehört der Adventskranz zur festen Institution und auch der Weihnachtsbaum erstrahlt trotz LED-Alternativen oftmals noch durch richtige Kerzen aus Wachs. Damit ist die Vorweihnachtszeit nicht nur eine der gemütlichsten Zeiten im Jahr, sondern auch eine der gefährlichsten. Für den Versicherungsschutz gibt es dabei einiges zu beachten. Adventsgestecke sind durch trockenes Grün und Weihnachtsschmuck leicht entflammbar – daher sollte man sie niemals unbeaufsichtigt lassen. Wer es dennoch tut, handelt grob fahrlässig und riskiert seinen Versicherungsschutz. Doch wann wird aus fahrlässig grob fahrlässig? Grob fahrlässig handelt z. B. jemand, der eine Kerze anzündet und danach für längere Zeit den Raum verlässt. Wer jedoch infolge von zu viel Tee und Lebkuchen auf der Couch einschläft und dadurch die Kerzen aus den Augen verliert, kann verlangen, dass seine Versicherung den Schaden reguliert. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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FAS - GOOD NEWS

22.12.2014 | FAS - GOOD NEWS

FAS - GOOD NEWS: Wir freuen uns für unsere Mandanten für einen klasse Jahresabschluss mit der "Premium-Vermögensverwaltung": das Jahr 2014 geht mit 23,76% zu Ende, im halben Dezember waren es immerhin noch sehr starke 1,68%.
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BU-Versicherung: Jetzt noch günstig abschließen!

12.12.2014 | BU-Versicherung: Jetzt noch günstig abschließen!

Nichts ist so wertvoll wie die eigene Arbeitskraft. Doch je nach Beruf ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit keineswegs so leicht. Denn körperliche Arbeit kann einen Organismus auf Dauer schwer belasten. Daneben lauern auch im Alltag Gefahren, die aus einem erfolgreichen Berufsleben schnell einen Problemfall werden lassen. Für alle diese Fälle gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung. (BU) Wie schnell die Diagnose „berufsunfähig“ eintreffen kann, zeigt ein Blick auf die Statistik. Im Schnitt betrifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Bundesbürger. Die gesetzlichen Versicherungen sind in diesem Fall meist nicht so leistungsfähig, wie häufig gedacht. Daher hilft nur Eigeninitiative in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings werden sich diese Versicherungen ab dem kommenden Jahr 2015 zum Teil deutlich verteuern, so dass jetzt Handlungsbedarf besteht, wenn man noch zu den günstigeren Tarifen einen Vertrag abschließen möchte. Grund für die höheren Tarifkosten ist der ab dem 1. Januar 2015 gesenkte Garantiezins (mehr dazu im Schwerpunktthema auf Seite 2). Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem seit einiger Zeit vorhandenen Niedrigzinsniveau. Versicherungen haben aufgrund der niedrigeren Zinssätze, Probleme die in der Vergangenheit möglichen Ergebnisse zu erzielen. Vor allem in einer Kalkulation, die über mehrere Jahrzehnte läuft, macht sich das Problem aufgrund des Zinseszinseffekts bemerkbar. In der Folge werden Neuverträge ab dem neuen Jahr nur noch zu höheren Tarifen abzuschließen sein. Je nach Versicherer, Risikogruppe und Eintrittsalter sind deutliche Preiserhöhungen abzusehen. Für bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen ändert sich jedoch nichts, hier sind keine Preisanhebungen aufgrund des niedrigeren Garantiezinses zu erwarten. Als Nebeneffekt der gesunkenen Verzinsung kann der Risikoschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Menschen mit Vorerkrankungen teurer oder im schlimmsten Fall sogar unmöglich werden. Auch hier wirkt sich der Zinseszinseffekt negativ auf die Tarife aus. Da hilft es nur, in diesem Jahr noch aktiv zu werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Neue Bemessungsgrenzen

10.12.2014 | Neue Bemessungsgrenzen

Die Löhne und Gehälter sind im vergangenen Jahr gestiegen, weshalb sich auch im kommenden Jahr 2015 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung sowie andere Rechengrößen der Sozialversicherung ändern werden. Entsprechende Zahlen wurden von der Bundesregierung veröffentlicht. Offiziell müssen die Zahlen noch vom Bundestag bestätigt werden. Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen von monatlich 5.950 Euro auf nun monatlich 6.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze im Osten erhöht sich im kommenden Jahr auf monatlich 5.200 Euro, nachdem 2014 die Grenze bei monatlich 5.000 Euro gelegen hatte. Die Differenz zwischen Ost und West wurde damit leicht gesenkt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung ist für viele Werte wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die entsprechende Bezugsgröße steigt im Westen im kommenden Jahr von monatlich 2.765 Euro auf nun 2.835 Euro. Im Osten beträgt sie künftig 2.415 Euro, nach bislang 2.345 Euro. Wichtig für Interessierte der Privaten Krankenversicherung: Auch 2015 erhöht sich die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter. Bundeseinheitlich beträgt sie im kommenden Jahr 54.900 Euro. Im laufenden Jahr 2014 hatte sie noch bei 53.550 Euro gelegen. Nur wer als Angestellter über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann sich bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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FAS - Good News

10.12.2014 | FAS - Good News

FAS – GOOD NEWS: Wir freuen uns für alle unsere Mandanten mit unserer “Premium”-Vermögensverwaltung! Sie haben weitere 2,1% auf Ihr Konto gebucht bekommen.
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