Archiv: Januar 2015

Allzeittief bei Bauzinsen

22.01.2015 | Allzeittief bei Bauzinsen

Für Sparer sind die niedrigen Zinsen hierzulande ein Ärgernis. Selbst ein negativer Zinssatz ist nicht mehr tabu. Auf diese Weise gehen einem die renditeträchtigen Alternativen aus, wenn man wie die meisten Deutschen zu den Aktienmarkt- Muffeln gehört und nicht in DAX & Co investieren möchte. Gleichzeitig freuen sich Immobilienkäufer und Bauherren über die historisch niedrigen Bauzinsen. Dabei sieht es keineswegs so aus, als würde sich zum Jahresanfang 2015 daran etwas ändern. Die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung dürften noch eine ganze Weile auf dem derzeitigen Rekordtiefstand bleiben. Zehnjährige Darlehen gibt es zum Beispiel schon zu Zinsen von rund 1,65 Prozent. Dafür hat insbesondere die Europäische Zentralbank (EZB) gesorgt. Und nun wird sogar über die umstrittenen Staatsanleihekäufe diskutiert. Sollte es auch noch dazu kommen, würde das Zinsniveau noch weiter abgesenkt. Für diejenigen, die sich einen Baukredit sichern wollen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten oder schlicht die eigene Immobilie für die Altersversorgung im Blick haben, wären das erneut gute Nachrichten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Mischfonds sehr beliebt

20.01.2015 | Mischfonds sehr beliebt

Die Diskussionen in Deutschland über Strafzinsen für Sparer haben viele Anleger aufgeschreckt. Diese sehen sich nun noch mehr Herausforderungen als in der Vergangenheit gegenüber, wenn sie ein angemessenes Polster für die Zukunft zurückzulegen möchten. Selbst ohne mögliche Strafzinsen bringen Anlageprodukte wie Tages- und Festgeld seit Jahren nur noch Minirenditen und erschweren so die Altersversorgung. Allerdings scheint sich bei vielen Anlegern endlich so etwas wie ein Umdenken einzustellen. Einen solchen Schluss lässt zum Beispiel der Blick auf die aktuellen Absatzstatistiken für Fondsprodukte zu. Es wird deutlich, dass die Deutschen angesichts der immer weniger werdenden renditeträchtigen Alternativen im Bereich der Geldanlage zu Recht immer öfter auf renditestarke Fonds setzen. Am beliebtesten sind dabei Mischfonds, die dank ihrer gleichzeitigen Investments in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere in allen Marktlagen entsprechend gut aufgestellt sind. Dies geht aus den neuesten Daten des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hervor. Demnach hat die deutsche Fondsbranche allein in den ersten drei Quartalen 2014 netto insgesamt 71,2 Mrd. Euro eingesammelt. Das ist der höchste Zufluss in diesem Zeitraum seit 14 Jahren. Bei den Publikumsfonds wurden mit 26,5 Mrd. Euro bis Ende September deutlich mehr Mittel eingenommen als im Vorjahreszeitraum (21 Mrd. Euro). Mit einem Neugeschäft in Höhe von 17,1 Mrd. Euro konnten sich dabei laut BVI-An- gaben ganz besonders die Mischfonds positiv entwickeln. Im Gegensatz dazu verzeichneten die reinen Aktienfonds teil- weise deutliche Mittelabflüsse. Anleger nehmen gemäß der gestiegenen Volatilität an den Börsen eine breitere Streuung vor und besinnen sich so auf die Grundsätze der Geldanlage, nie alles auf eine Karte zu setzen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Handy nicht immer verboten

08.01.2015 | Handy nicht immer verboten

Wer während des Autofahrens mit dem Handy am Ohr telefoniert und nicht mithilfe einer Freisprechanlage, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist dies seit geraumer Zeit verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. In dem konkreten Fall hat das OLG einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund stattgegeben. Dabei wurde einem Mann ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro aufgebrummt, da er an einer roten Ampel bei einem mithilfe einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltetem Motor mit dem Handy am Ohr telefoniert hatte. Demnach ist man beim OLG der Ansicht, dass das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen nicht gelte, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei würde es außerdem nicht darum gehen, ob der Motor nun manuell oder automatisch abgestellt wurde. Im Gegensatz dazu müssen mit dem Handy am Ohr erwischte Autofahrer weiterhin mit einem seit Mai 2014 erhöhten Bußgeld von 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr rechnen. Allerdings kann es so richtig teuer werden, wenn man auf diese Weise einen Unfall verursacht. Wenn es um die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geht, kann ein Versicherer den Unfallverursacher, anders als im Fall von Alkohol am Steuer, nicht in Regress nehmen. In Bezug auf die Kaskoversicherung kann es jedoch richtig teuer werden. Der Unfallverursacher zahlt sogar komplett aus der eigenen Tasche, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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