Der Volksmund weiß: „Handwerk hat goldenen Boden“. Da- ran hat sich seit vielen Jahren nichts geändert. Doch was passiert, wenn der Handwerker eines Tages nicht mehr so kann wie er will, sprich verletzungsbedingt arbeitsunfähig wird? In diesen Fall sah es für Handwerker lange Zeit düster aus. Wer in dieser Situation keine entsprechende Absicherung hatte, musste auf private Reserven zurückgreifen. Die Zeiten solcher Unsicherheiten sind vorbei. Mit einem neuen Konzept zur Berufsunfähigkeitsversicherung bieten die ValueNet Group und die Gothaer Lebensversicherung eine kostengünstige Möglichkeit für die individuelle Vorsorge von Handwerkern an.
Um die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verdeutlichen, bietet sich ein Blick auf die Statistik an: So wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Im Bereich der körperlich stark belasteten Handwerker ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden deutlich höher. Dieses Risiko sollte daher durch eine private Absicherung getragen werden. Da viele klassische Berufsunfähigkeitsverträge aufgrund des individuellen Gesundheitszustandes oder des zu hohen Beitrags nicht realisierbar sind, gehen viele Handwerker leer aus.
Die neue Lösung greift nun auf die seit 2014 bestehende Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 360 Euro als Verpflegungsmehraufwand an Arbeitnehmer zurück. Mit diesem Betrag lassen sich sowohl eine Altersvorsorge als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung finanzieren. Auf diese Weise können alle Handwerker eine Berufsunfähigkeitsabsicherung von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Gesundheitsfragen sind dabei vereinfacht. Im Bereich der Altersvorsorge können Handwerker ab dem 67. Lebensjahr noch eine lebenslange Altersrente in Höhe von über 200 Euro erhalten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Das neue Jahr beginnt nicht überall mit Schnee und Eis. Den- noch sollte von Anfang an Klarheit darüber herrschen, wer, wann, wo und in welchem Umfang das kalte Weiß beseitigen muss. Zunächst einmal sind die Eigentümer von Grundstücken dafür verantwortlich, Schnee und Eis wegzuräumen sowie dafür zu sorgen, dass Streugut auf dem Boden verteilt wird. Unfälle sollen so wirkungsvoll verhindert werden. Allerdings ändern sich die Zuständigkeiten bei Mietverhältnissen. In diesem Fall müssen Mieter diese Aufgaben über- nehmen. Trotzdem gilt es für Eigentümer, dies schriftlich festzuhalten – im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Da- bei muss diese Pflicht jedoch nicht zu jeder Tag- und Nacht- zeit erfüllt werden. Grundsätzlich gilt für Wochentage, dass man erst ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr wirklich ran muss. Abends kann man sich wiederum ab 20 Uhr zurücklehnen. Allerdings gelten Ausnahmen, zum Bei- spiel für Gastronomiebetriebe, die auch nach 20 Uhr geöffnet sind. Generell gilt es darauf zu achten, dass man im Fall von Krankheit oder Urlaub von seinen Pflichten nicht befreit wird, sondern selbst für Ersatz sorgen muss. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Eine generelle, bundesweit einheitliche Rauchmelderpflicht für deutsche Privathaushalte gibt es nicht. Aber in immer mehr Bundesländern wird die Installation von Rauchmeldern in Privathaushalten gesetzlich verpflichtend. Die Länderverwaltungen haben den großen Nutzen erkannt, der in den kleinen Lebensrettern steckt. Denn jedes Jahr sterben in Deutschland über 500 Menschen bei Feuern – die große Mehrzahl, weil sie nachts nicht merken, dass ein Feuer aus- gebrochen ist. Problematisch ist dabei meist nur bedingt das Feuer selbst, sondern das durch das Feuer entstandene Rauchgas, dass zum Erstickungstod führt. In solchen Fällen ist ein Rauchmelder ein wirksames Warnsignal, was Mensch, Haustier und Mobiliar vor größeren Schäden bewahren kann.
Dennoch haben selbst dort noch längst nicht alle Haushalte entsprechende Rauchmelder installiert, wo sie zur Pflicht geworden sind. Diese Nachlässigkeit kann im Fall der Fälle den Versicherungsschutz und viel schlimmer: das eigene Leben kosten. Doch auch ohne Rauchmelderpflicht ist die Installation sinnvoll. Denn: Rauchmelder retten Leben, so dass sie in jeden Haushalt gehören – zumal diese weder teuer noch schwer zu installieren sind.
Schon für wenige Euro gibt es in Baumärkten Geräte, die der vorgeschriebenen Norm „DIN EN 14604“ entsprechen. Jeweils einen Rauchmelder in alle wichtigen Räume – und schon lebt die Familie sehr viel sicherer. Je nach Bundesland über- nimmt auch der Vermieter die Kosten. Wichtig ist dann nur noch die regelmäßig Wartung der Geräte inklusive Batterie- tausch. Wichtig zu wissen: Wer die Rauchmelderpflicht missachtet, kann im Schadensfall nicht auf die Leistung seiner Versicherung hoffen. Denn bei grober Fahrlässigkeit streicht diese ihre Leistung rigoros zusammen und die Kosten eines Brandes können schnell fünfstellige Beträge erreichen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“, lautete jüngst das Fazit der Zeitschrift Finanztest. Bislang verzichten 15 Prozent aller Haus- halte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 des Statistischen Bundesamtes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Dabei sparen, wie nicht anders zu vermuten, laut Untersuchungsergebnissen insbesondere einkommens- schwache Haushalte. Allerdings wird damit an der falschen Stelle gespart, während sich das Einsparpotenzial selbst in Grenzen hält.
Wie schnell kann es passieren, dass eine Unachtsamkeit dazu führt, dass andere geschädigt werden und man sein Leben lang auf den Kosten sitzen bleibt. Dabei sind die privaten Haftpflichtversicherungen heutzutage bereits zu ganz kleinen monatlichen Beträgen zu haben. Wenn man diese Beträge zu möglicherweise lebenslang anfallenden Zahlungen infolge eines Schadensfalls ins Verhältnis setzt, dürfte niemand mehr auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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