Kategorie: Versicherungen

3 häufige Irrtümer beim Wechsel des Kfz-Versicherers

03.11.2016 | 3 häufige Irrtümer beim Wechsel des Kfz-Versicherers

Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten. Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden. Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird. Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
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Wie die deutschen Autohalter 600 Millionen Euro jährlich sparen könnten

27.10.2016 | Wie die deutschen Autohalter 600 Millionen Euro jährlich sparen könnten

Die jährliche Kfz-Versicherungs-Wechselsaison ist in vollem Gange, zahlreiche Autohalter sehen sich nach günstigeren oder leistungsstärkeren Tarifen um. Ein Kostenfaktor gerät dabei leicht aus dem Blick: das Zahlungsintervall. Der durchschnittliche Autobesitzer zahlt 400 Euro pro Jahr für seine Kfz-Versicherung. Nicht allen ist bewusst, dass es deutlich weniger sein könnte: Wer einmal im Jahr im Voraus seine Prämie entrichtet, fährt am günstigsten. Denn die Versicherer verlangen für monatliche oder Quartals-Zahlung in der Regel einen Aufschlag von 8 Prozent, bei halbjährlicher Zahlung 3,4 Prozent. Würden alle deutschen Versicherungsnehmer auf jährliche Zahlung umstellen, könnten sie damit satte 600 Millionen Euro pro Jahr sparen. Bisher nutzt nur rund jeder zweite Autobesitzer diese Sparoption. Da bei einer Kündigung der Versicherung oder einem Fahrzeugwechsel Restbeträge erstattet werden, gibt es dabei keinerlei Risiko für den Autohalter.
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Schon den Versicherer gelikt?

20.10.2016 | Schon den Versicherer gelikt?

Soziale Netzwerke und Versicherer werden traditionell eher nicht in einem Atemzug genannt. Eine neue Studie zeigt aber, dass die Assekuranz auf Facebook & Co. auf dem Vormarsch ist. 199 der 210 untersuchten Versicherer sind auf insgesamt 28 Social-Media-Plattformen präsent, wo sie zusammengenommen 953 Accounts betreiben. Spitzenreiter ist kaum verwunderlicherweise Facebook, wo die Unternehmen bereits 3,8 Millionen Follower versammelt haben. Der monatliche Zuwachs von 60.000 Followern zeigt, dass die Versicherer offenbar irgendetwas richtig machen. Auch YouTube wird als Kommunikationskanal immer wichtiger für die Assekuranz, die dort bereits 157 Accounts betreibt. Mit 136 Versichererauftritten steht das Businessnetzwerk Xing ebenso im Fokus der Branche. Auch die neuen Sterne unter den Social Media, Instagram und Snapchat, werden bereits von der Assekuranz bespielt. Auf Instagram gibt es schon 39 Versicherer-Accounts.
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Sind Leib und Leben weniger wichtig als der Hausrat?

13.10.2016 | Sind Leib und Leben weniger wichtig als der Hausrat?

Eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Toluna analysiert die Versicherungs-Schwerpunkte der Deutschen. Überraschender Befund: Materielle Güter wie Hausrat scheinen eine Absicherung eher zu verdienen als die eigene Familie. So verfügen lediglich 26 Prozent der deutschen Haushalte mit Kindern über eine Risikolebensversicherung. Und das, obwohl in derselben Umfrage nur 41 Prozent der Männer und 51 Prozent der Frauen angaben, noch nie in einer lebensgefährlichen Situation gewesen zu sein. Jeder Fünfte wird immerhin das Renteneintrittsalter von 67 Jahren nicht erreichen. Auch Berufsunfähigkeitspolicen (BU) sind ähnlich dünn gesät; von den Single-Haushalten hat sogar nur jeder zehnte eine abgeschlossen. Damit liegt der BU-Verbreitungsgrad ähnlich hoch wie der von Brillenversicherungen. Anders dagegen das Bild bei den Sachversicherungen: Eine Hausratpolice haben 67 Prozent der Befragten im Versicherungsordner. Auf einen höheren Wert (69 Prozent) kommt nur die Kfz-Police
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Bei Kfz-Policen direkt vom Händler aufs Kleingedruckte achten

06.10.2016 | Bei Kfz-Policen direkt vom Händler aufs Kleingedruckte achten

Es ist mittlerweile fast Standard und klingt oftmals sehr verlockend, wenn Autohändler ein Gesamtpaket aus Finanzierung, Wartung und Versicherung für das neue Kfz unterbreiten. Haftpflicht und Vollkasko werden da schon mal für 20 oder 30 Euro monatlich angeboten, zumindest für eine mehrjährige Laufzeit. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherungen kann, muss aber nicht überzeugend sein. Entscheidend sind die genauen Bedingungen – die viele Autokäufer in der Euphorie des Augenblicks nicht so genau anschauen. Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat die Tarife analysiert und kommt zu dem Schluss: Sonderangebote lohnen sich meist, wohingegen die üblichen Angebote in der Regel teurer sind als bei einem herkömmlichen Abschluss über einen Vermittler. Wichtig ist, dass alle relevanten Schadensszenarien abgedeckt sind. Oftmals werden in den Autohersteller-Policen grobe Fahrlässigkeit oder Marderbiss ausgeklammert. Das kann im Ernstfall teuer für den Autobesitzer werden. Daher gilt: Beim Abschluss das Kleingedruckte nicht vergessen!
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Rund jeder zweite Deutsche zum Tausch Daten gegen Rabatte bereit

27.09.2016 | Rund jeder zweite Deutsche zum Tausch Daten gegen Rabatte bereit

Die ersten Vorreiter unter den Versicherern bieten bereits Rabattmodelle an: Wer ihnen persönliche Daten zum Bewegungs- oder zum Fahrverhalten automatisiert übermittelt, zahlt niedrigere Beiträge zur Kranken- oder Kfz-Versicherung. Erhoben werden die Daten von Fitnessarmbändern, die mit dem Smartphone verbunden sind, oder im Auto von kleinen Telematik-Boxen mit GPS-Ortung und Funkverbindung zu einem Server des Versicherers bzw. eines von diesem beauftragten Dienstleisters. Eine neue Studie hat nun untersucht, wie empfänglich die Deutschen für diese Angebote sind. Das Ergebnis zeigt, dass die Datenschutzsensibilität hierzulande gar nicht so ausgeprägt ist, wie es dem verbreiteten Ruf der Deutschen entspricht. 54 Prozent der Befragten wären bereit, ihren Krankenversicherer mit persönlichen Daten zu versorgen; für 21 Prozent wäre ein Beitragsvorteil von 50 Euro jährlich dafür schon ausreichend. Ihr Fahrverhalten würden 44 Prozent für den Kfz-Versicherer dokumentieren lassen. Im Gegenzug würde ihnen im Schnitt ein Beitragsvorteil von 160 Euro pro Jahr vorschweben. Angesichts dieser großen Bereitschaft, Daten zum eigenen Lebensstil zu teilen, dürfte das Angebot an entsprechenden Tarifen in Zukunft noch deutlich anwachsen.
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Ein Freund leiht sich Ihr Auto und verursacht einen Schaden – was nun?

20.09.2016 | Ein Freund leiht sich Ihr Auto und verursacht einen Schaden – was nun?

Trau, schau, wem: Wer sein Kfz gern mal privat verleiht, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Das betrifft Bußgelder und Knöllchen ebenso wie die Haftung bei Unfällen. Auch mit Vollkaskoschutz können Kosten anfallen – daher schadet es nicht, im Vorhinein konkrete Abmachungen zu treffen. Bei Bußgeldverfahren ist die Sache noch relativ klar: Der Fahrer steht in der Pflicht. Gegebenenfalls muss dem Halter nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist, was in der Regel mit dem Messbild geschieht. Da dieses aber gemeinhin eher unscharf ist, muss man nötigenfalls Einspruch einlegen und vor Gericht einen Abgleich von Foto und Person vornehmen lassen. Anders sieht es bei Knöllchen aus: Fürs Falschparken haftet der Halter, der sich dann mit dem tatsächlichen Schuldigen sozusagen inoffiziell einigen muss. Um größere Summen geht es meist bei Unfällen. Hier sollte unbedingt geklärt werden, ob der Ausleihende zum Kreis der berechtigten Fahrer gehört (etwa wegen eines Mindestalters). Bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug braucht man eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf der Reparaturrechnung sitzen zu bleiben. Doch auch mit Vollkasko können Kosten entstehen, etwa durch eine folgende Beitragserhöhung, eine Selbstbeteiligung, geminderten Fahrzeugwert oder Mietwagengebühren. Es lohnt sich also, vor dem Verleihen alle Eventualitäten zu besprechen.
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Wo die Gefahr von Blitz- und Überspannungsschäden am größten

13.09.2016 | Wo die Gefahr von Blitz- und Überspannungsschäden am größten

Der Versicherer-Gesamtverband hat zum Jahr 2015 Zahlen vorgelegt, die eine erfreuliche Tendenz aufweisen: Um mehr als 10 Prozent gingen die Blitz- und Überspannungsschäden gegenüber 2014 zurück, rund 340.000 Schadensfälle waren zu verzeichnen. Die Aufwendungen der Versicherer sanken sogar noch stärker; nach circa 250 Millionen Euro 2014 wurden im letzten Jahr rund 220 Millionen ausgekehrt, ein Minus von 12 Prozent. Das Risiko dieser Art von Gebäude- und Hausratschäden ist allerdings regional sehr unterschiedlich verteilt, zudem treten Überspannungsschäden auf dem Land häufiger auf als in Städten (wo das verzweigte Leitungsnetz die erhöhte Spannung besser abfangen und verteilen kann). Hochrisikogebiete sind vor allem die Grenzregionen zu den Niederlanden und Luxemburg, Thüringen, Sachsen, Ostbayern und der Bayerische Wald. Naturgemäß treten die meisten Schäden im Sommer auf, wenn es häufig zu Wärmegewittern kommt.
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Wann ist ein Krankenrücktransport „medizinisch notwendig“?

06.09.2016 | Wann ist ein Krankenrücktransport „medizinisch notwendig“?

In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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