Kategorie: Versicherungen

Besser privat krankenversichert

07.07.2014 | Besser privat krankenversichert

Das Thema Gesundheit ist ein medialer Dauerbrenner, ebenso die Frage nach der Krankenversicherung. Für rund 9 Millionen Deutsche ist dabei eine Private Krankenversicherung (PKV) erste Wahl. Neben der Leistungsstärke ist vor allem die große Vielfalt an Wahlmöglichkeiten ein wichtiger Grund in die PKV zu wechseln. Doch längst nicht jeder kann sich überhaupt privat krankenversichern. Generell können sich nicht nur Selbständige, Freiberufler und Beamte für eine PKV entscheiden. Auch Angestellte haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit sich privat zu krankenversichern. Wechselmöglichkeiten Selbst wenn in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen zur PKV immer wieder verschärft wurden, haben auch heute noch Angestellte die Chance zu wechseln. Entscheidend, ob ein Angestellter sich überhaupt privat versichern kann, sind sein Jahresverdienst und ob dieser über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen in diesem Jahr erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 in Höhe von 53.550 Euro im Jahr bzw. 4.462,50 Euro im Monat übersteigt, scheiden zum 31.12.2014 aus der gesetzlichen Versicherungspflicht aus. Zum 1.1.2015 werden diese automatisch versicherungsfrei (und haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln), sofern sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 überschreiten. Deren Höhe ist derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt. Erfahrungsgemäß liegt diese jedoch über den Werten des Vorjahres. Für Berufsanfänger, Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, oder Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, gelten diese Grenzen ebenfalls. Sie sind aber sofort versicherungsfrei, sofern der Jahresverdienst voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Günstig und gut Wer in eine der rund 50 privaten Krankenversicherungen wechseln möchte, verspricht sich davon meist günstigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Da sich der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen bemisst, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Umfang der Leistungen, sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und ausführlich beraten lassen. Denn mit der richtigen privaten Krankenversicherung kommt man gut durchs Leben. Was die Qualität einer medizinischen Behandlung angeht, hat man als privat Versicherter in der Regel freie Wahl. Je nach Tarif lässt sich aber auch mit dem so genannten Primärarzt-Prinzip Geld sparen. Dabei überweist der Hausarzt den Versicherten zu einem Facharzt. So wird verhindert, dass durch falsche Arztbesuche unnötig Kosten produziert werden. Vorteile beim Arzt Die Vorteile der PKV sollen sich eigentlich nicht in der Versorgung zeigen, dennoch ergeben immer wieder Stichprobentests, dass ein privat Versicherter Vorzüge genießt. Im letzten Jahr ergab beispielsweise eine Telefonumfrage bei 470 Praxen in Hessen: Im Schnitt warten Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung 20 Tage länger als PKV-Versicherte auf einen Facharzttermin. Besonders lange warten der Studie zufolge gesetzlich Versicherte bei Augenärzten, Neurologen und Dermatologen. In den gleichen Fachgebieten warten PKV-Versicherte nur halb so lange auf einen Termin. Doch die Wartezeit auf Arzttermine ist nur ein Vorteil von vielen. Viele PKV-Tarife bieten für den Krankenhausaufenthalt Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Auch beim Thema Zahnarzt können sich Versicherte den Wunschversicherungsschutz aussuchen – gerade bei Zahnersatz eine finanziell lohnende Entscheidung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Hausratversicherung: Für den Fall der Fälle

01.07.2014 | Hausratversicherung: Für den Fall der Fälle

Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

06.03.2014 | Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit in eine von vier Pflegestufen eingeteilt und erhalten ein entsprechendes Pflegegeld bzw. Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Rund 60 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in die Pflegestufe I eingeordnet, was im Jahr 2013 einem Pflegegeld von 235 Euro im Monat bzw. Sachleistungen in Höhe von 450 Euro entspricht. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein Pflegegeld von 525 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. In der Pflegestufe III steigen die Leistungen auf 700 bzw. 1550 Euro. Aufgrund des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes gibt es seit diesem Jahr in der ambulanten Versorgung erstmals auch Leistungen für Demenzkranke. In der Stufe 0 erhalten diese ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro bzw. Sachleistungen in Höhe von 225 Euro. In den Stufen I und II erhöhen sich im Demenzfall die Zahlungen noch einmal. Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. Dann werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1023 Euro, in Pflegestufe II 1279 Euro, in Pflegestufe III 1550 Euro und in Härtefällen 1918 Euro gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)  
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Gesetzliche Unfallversicherung

05.03.2014 | Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Zweck dieser Sparte der Sozialversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten soll sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Vielen Arbeitnehmern sind die jeweiligen Sparten-Versicherer in Form der bundesweit neun Berufsgenossenschaften geläufig. Hinzu kommt die Unfallversicherung der öffentlichen Hand. Insgesamt sind dort rund 59 Millionen Menschen durch ihre Arbeitgeber versichert. Im Jahr 2012 wurden rund 1,1 Millionen Unfälle den gesetzlichen Unfallversicherern gemeldet. Fast 21.000 davon führten zu sogenannten Unfallrenten. Das heißt die Unfälle waren so schwer, dass die Versicherten nicht mehr arbeiten konnten. Zudem traten bei rund 35.000 Menschen Berufskrankheiten auf. Bei fast ebenso vielen konnte entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Besondere Berufsunfähigkeitsversicherung

03.03.2014 | Besondere Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Angebotsvielfalt bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist groß. Im Rahmen der Metallrente, dem größten Branchen-Versorgungswerk Deutschlands, gibt es ein eigenständiges, leistungsstarkes Angebot, das für viele Menschen interessant ist. Die MetallRente.BU bietet dabei speziell auf dieses Versorgungswerk zugeschnittene Berufsunfähigkeitslösungen. Dort ist nahezu jedes Berufsbild versicherbar, sofern der Arbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie oder einer der MetallRente verbundenen Branche (u.a. Holz, Kunststoff, Bekleidung) arbeitet. Die Versicherung zeichnet sich durch eine permanent hohe Anerkennungsquote, einen garantierten Tarifbeitrag und eine Lebensbegleitende Einstufung getreu dem Motto: „Besser immer – schlechter nimmer“ aus. Seit kurzem bietet die MetallRente.BU zudem eine Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie und das Schlussalter 67 bei den meisten Berufen. Da die MetallRente.BU auch für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder abschließbar ist, werden auch dort spezielle Angebote gemacht. Neben einer BU für Schüler wird auch die echte Schul-, Ausbildungs- und Studierunfähigkeit von Beginn an abgesichert. Ebenfalls neu ist die Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der Pflege-Bahr sichert ab

28.02.2014 | Der Pflege-Bahr sichert ab

Die Summen, die die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, hören sich auf den ersten Blick ausreichend hoch an. Ein Platz im Pflegeheim kostet allerdings, unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3000 Euro und mehr im Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können jedoch dieses Problem lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Seit letztem Jahr werden spezielle Tarife mit 5 Euro im Monat gefördert. Hierbei sind alle über 18-jährigen Versicherten der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung förderfähig, sofern sie noch keine Pflege- oder Betreuungsleistungen erhalten. Diejenigen müssen von den anbietenden Versicherungsunternehmen aufgenommen werden. Bei Abschluss der Förderpflege gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt bei 10 Euro im Monat. Als Mindestleistungen muss der Vertrag u.a. 600 Euro Pflegegeld monatlich in Pflegestufe III vorsehen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Familienschutz ist nicht teuer

04.02.2014 | Familienschutz ist nicht teuer

Wer Kinder hat, wird schon oft gedacht haben: Ich hätte nie geglaubt, dass so etwas passiert. Und gerade weil Kinder immer wieder überraschendes tun, ist eine Privathaftpflichtversicherung für Familien unerlässlich. Im Regelfall ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden. Oftmals werden Privathaftpflichtversicherungen auch im Paket mit anderen Sachversicherungen wie bspw. der Hausratversicherung angeboten. Ein Vergleich lohnt sich hierbei immer, denn manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Rabatte gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. Ein Eigenanteil von 150 Euro oder 250 Euro pro Schadensfall wirkt zunächst einmal hoch, entpuppt sich auf die Laufzeit und die Schadenshäufigkeit sowie die dadurch erzielten Einsparungen herunter gerechnet als sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Nie ohne Haftpflicht

30.01.2014 | Nie ohne Haftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH) Der Beitrag Nie ohne Haftpflicht erschien zuerst auf www.makler-homepages.de.
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Privathaftpflicht – Die wichtigste Versicherung

28.01.2014 | Privathaftpflicht – Die wichtigste Versicherung

Egal, ob es um das beschädigte Smartphone eines Freundes oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten.“ Dieser Schadenersetz mag im Fall eines Smartphones noch überschaubar sein, doch wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, kann schnell mit Schadenersatzforderungen in sechs oder siebenstelliger Höhe konfrontiert sein. Dies kann einen Menschen schnell finanziell ruinieren. Doch eine Privathaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab. Sie gilt daher zu Recht als die wichtigste Versicherung. Das zeigt auch die hohe Verbreitung. Im Jahr 2011 existierten in Deutschland mehr als 44 Millionen Haftpflichtverträge. Ehepaare und Familien sind dabei durch gemeinsame Verträge genauso abgesichert, wie eine alleinstehende Person mit einem eigenen Vertrag. (Quelle CASMOS Media GmbH) Der Beitrag Privathaftpflicht – Die wichtigste Versicherung erschien zuerst auf www.makler-homepages.de.
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