Archiv: März 2014

Pflegefall: Es kann jeden treffen

10.03.2014 | Pflegefall: Es kann jeden treffen

Wer heute noch gesund und munter durch das Leben geht, kann morgen schon Pflegebedürftig sein. Das klingt zwar zunächst nur plakativ, ist aber leider die statistische Realität. Früher oder später kann jeden das Schicksal „Pflegefall“ ereilen. Das bedeutet nicht zwangsläufig Pflege auf Dauer. In manchen Fällen dauert die Pflegebedürftigkeit nur kurz an. Dennoch können hier schnell hohe Kosten anfallen. Es gibt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung, doch diese stößt auch nach zahlreichen Reformen immer wieder schnell an ihre Grenzen. Denn egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten ab. Die Folge: Das verfügbare private Geld wird schnell aufgebraucht sein. Daher besteht für jedermann Absicherungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Lebenserwartung immer weiter ansteigt und sich das Risiko pflegebedürftig zu werden mit zunehmendem Alter und infolge des medizinischen Fortschritts immer mehr erhöht. Die Lösung hierfür lautet Pflegezusatzversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Erfolg mit Substanzwerte-Fonds

07.03.2014 | Erfolg mit Substanzwerte-Fonds

Welcher Anleger träumt nicht davon, ähnlich erfolgreich zu investieren wie die Investorenlegende Warren Buffett. Dabei lässt sich dessen Erfolgsgeschichte und die der wertorientierten Anlagestrategie bzw. des Value-Investing ganz leicht mit einem von Buffett selbst geprägten Ausspruch zusammenfassen: „Kaufe einen Dollar, aber bezahle nicht mehr als 50 Cent dafür.“ Viele Investmentfonds haben diesen Grundsatz verinnerlicht und versuchen Anlegern auf Buffett-Art eine attraktive Rendite zu verschaffen. Bei einer solchen Strategie kommt es darauf an unterbewertete Aktien zu finden. Hierbei sind Fondsmanager im Vergleich zu einzelnen Privatanlegern im Vorteil, da sie größere Ressourcen zur Identifikation solcher Titel haben. Denn es ist nicht immer einfach herauszufinden, was der innere Wert eines Unternehmens ist. Diese Substanzwerte zeichnen sich schließlich durch aufgeräumte Bilanzen, eine geringe Verschuldungsquote, aber auch durch eine nachhaltige Dividendenpolitik aus. Insbesondere in wirtschaftlich turbulenten Zeiten bieten sie Anlegern aufgrund der vorhandenen Substanz einen gewissen Risikopuffer. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

06.03.2014 | Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht

Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit in eine von vier Pflegestufen eingeteilt und erhalten ein entsprechendes Pflegegeld bzw. Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Rund 60 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in die Pflegestufe I eingeordnet, was im Jahr 2013 einem Pflegegeld von 235 Euro im Monat bzw. Sachleistungen in Höhe von 450 Euro entspricht. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein Pflegegeld von 525 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. In der Pflegestufe III steigen die Leistungen auf 700 bzw. 1550 Euro. Aufgrund des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes gibt es seit diesem Jahr in der ambulanten Versorgung erstmals auch Leistungen für Demenzkranke. In der Stufe 0 erhalten diese ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro bzw. Sachleistungen in Höhe von 225 Euro. In den Stufen I und II erhöhen sich im Demenzfall die Zahlungen noch einmal. Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. Dann werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1023 Euro, in Pflegestufe II 1279 Euro, in Pflegestufe III 1550 Euro und in Härtefällen 1918 Euro gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)  
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Gesetzliche Unfallversicherung

05.03.2014 | Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Zweck dieser Sparte der Sozialversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten soll sie die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Vielen Arbeitnehmern sind die jeweiligen Sparten-Versicherer in Form der bundesweit neun Berufsgenossenschaften geläufig. Hinzu kommt die Unfallversicherung der öffentlichen Hand. Insgesamt sind dort rund 59 Millionen Menschen durch ihre Arbeitgeber versichert. Im Jahr 2012 wurden rund 1,1 Millionen Unfälle den gesetzlichen Unfallversicherern gemeldet. Fast 21.000 davon führten zu sogenannten Unfallrenten. Das heißt die Unfälle waren so schwer, dass die Versicherten nicht mehr arbeiten konnten. Zudem traten bei rund 35.000 Menschen Berufskrankheiten auf. Bei fast ebenso vielen konnte entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Zum Erben braucht man keinen Erbschein

04.03.2014 | Zum Erben braucht man keinen Erbschein

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Hinterbliebene keinen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen müssen, um bei Banken und Sparkassen über ihr Erbe zu verfügen. Demnach reiche künftig ein beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag aus. Für Verbraucher hat dies den Vorteil, dass sie sich keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Jedoch hatte der BGH in einem früheren Urteil bereits entschieden, dass in unklaren Fällen weiterhin ein Erbschein nötig ist. Mit dieser Entscheidung des BGH können Erben nun schneller über ihr Erbe verfügen und müssen zur Klärung der Erbscheinfrage nicht ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Diese kann jedoch gute Dienste leisten, wenn man eine Erbschaft bereits zu Lebzeiten regeln möchte. Gerade wenn das Erbe auf verschiedene Personen verteilt werden soll, Immobilien aufgeteilt werden müssen oder ein Familienstreit drohen könnte, lohnt es sich, frühzeitig eine einvernehmliche Regelung zu finden. Erfahrungsgemäß ziehen sich die Streitigkeiten im Nachhinein oftmals über viele Jahre, in denen keine der Parteien etwas vom Erbe hat. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Besondere Berufsunfähigkeitsversicherung

03.03.2014 | Besondere Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Angebotsvielfalt bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist groß. Im Rahmen der Metallrente, dem größten Branchen-Versorgungswerk Deutschlands, gibt es ein eigenständiges, leistungsstarkes Angebot, das für viele Menschen interessant ist. Die MetallRente.BU bietet dabei speziell auf dieses Versorgungswerk zugeschnittene Berufsunfähigkeitslösungen. Dort ist nahezu jedes Berufsbild versicherbar, sofern der Arbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie oder einer der MetallRente verbundenen Branche (u.a. Holz, Kunststoff, Bekleidung) arbeitet. Die Versicherung zeichnet sich durch eine permanent hohe Anerkennungsquote, einen garantierten Tarifbeitrag und eine Lebensbegleitende Einstufung getreu dem Motto: „Besser immer – schlechter nimmer“ aus. Seit kurzem bietet die MetallRente.BU zudem eine Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie und das Schlussalter 67 bei den meisten Berufen. Da die MetallRente.BU auch für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder abschließbar ist, werden auch dort spezielle Angebote gemacht. Neben einer BU für Schüler wird auch die echte Schul-, Ausbildungs- und Studierunfähigkeit von Beginn an abgesichert. Ebenfalls neu ist die Lebenslange BU-Rente bei Pflegebedürftigkeit. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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