Kategorie: Versicherungen

Abschlusskosten für Lebensversicherungen deutlich gesunken

23.08.2016 | Abschlusskosten für Lebensversicherungen deutlich gesunken

Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz). Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr. Es wurden zwar auch weniger Policen abgeschlossen, doch das erklärt den Rückgang nur zum Teil – denn der Neuzugang schrumpfte gemessen an der Beitragssumme „nur“ um 5,7 Prozent. Die Differenz markiert den Gebührenanteil, auf den die Versicherer verzichten. Im Marktschnitt sank die Kostenquote bei Lebensversicherungen von 4,95 auf 4,84 Prozent.
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Weitere Anbieter sagen der klassischen Lebensversicherung leise Servus

10.08.2016 | Weitere Anbieter sagen der klassischen Lebensversicherung leise Servus

Die Älteren werden sich erinnern: Es gab mal eine Zeit, in der den Kunden beim Abschluss einer Lebensversicherung satte 4 Prozent Zinsen aufs Kapital garantiert wurden – noch keine 20 Jahre ist das her. Seitdem hört der Sinkflug des Höchstrechnungszinses nicht auf. Ab 2017 wird dieser bei mageren 0,9 Prozent liegen. Die klassische Lebensversicherung mit Garantieverzinsung wird damit immer unattraktiver, und die Anbieter ziehen die Konsequenzen daraus. Nach Branchengrößen wie Ergo und Gothaer hat nun auch die Stuttgarter W&W-Gruppe, zu der die Versicherer Württembergische und Karlsruher gehören, die mit Garantiezins unterlegte Lebensversicherung aus dem Programm genommen. Die Produktgattung sei „derzeit nicht zeitgemäß“, begründet das Unternehmen seine Entscheidung. Stattdessen sollen neuartige Vorsorgeprodukte forciert werden, in denen eine geringere Garantie mit höheren Renditechancen verknüpft wird.
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Die Schule geht los! Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten

04.08.2016 | Die Schule geht los! Was Eltern über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten

Für Hunderttausende Kinder beginnt nach den Sommerferien der „Ernst des Lebens“. Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht. Unsere Grafik verschafft Überblick.  
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Rabatt für sportliche Versicherungskunden

19.07.2016 | Rabatt für sportliche Versicherungskunden

Ist es der Einstieg in eine neue Versicherungskultur? Ein großer Versicherer bietet jetzt Beitragsnachlässe in der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung an, wenn die Kunden einen gesunden und sportlichen Lebensstil nachweisen. Zudem locken Rabatte bei Handelspartnern wie Fitnessstudios oder Sportartikelherstellern. Das Programm steht Versicherten jedes Alters und Gesundheitszustands offen. Konkret wird zunächst der persönliche Gesundheits- und Fitness-Level („Vitality-Status“) ermittelt, sodann werden Ziele festgelegt. Diese sollen die Versicherten mit Sport, Vorsorgeuntersuchungen, gesunder Ernährung und Verzicht aufs Rauchen erreichen. Gelingt dies, gibt es die oben genannten Vergünstigungen. Verbraucherschützer sind von dem Konzept nicht begeistert; sie befürchten zum einen, dass der Datenschutz unzureichend sein könnte, weshalb es schon einen „Big Brother Award 2016“ für den Tarif gab. Zum anderen sehen sie das Solidarprinzip in der Versicherung gefährdet.
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Was Sie über Handyversicherungen wissen sollten

14.07.2016 | Was Sie über Handyversicherungen wissen sollten

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungstarifen auf dem Markt, die bei Beschädigung oder Abhandenkommen des Smartphones eine Zahlung leisten. Man sollte jedoch genau hinschauen, denn oftmals finden sich zahlreiche Ausschlüsse in den Bedingungen, die das Preis-Leistungs-Verhältnis fraglich erscheinen lassen. Diesbezüglich gibt es riesige Unterschiede zwischen den Anbietern. So enthalten beispielsweise manche Tarife eine Nachtzeitklausel (wie oft auch Fahrradversicherungen), der zufolge zwischen 22 und 6 Uhr gestohlene Handys nicht erstattet werden. Überdies schließen manche Versicherer einfachen Taschendiebstahl aus, obwohl die meisten Handy-Langfinger genau diese Methode wählen. Viele Verträge verlängern sich auch automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Insgesamt lohnt sich eine Handyversicherung in aller Regel nur für hochwertige Geräte – schon allein, weil gemeinhin nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert erstattet wird, also der beim Schadenseintritt aktuelle Wert.
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Zehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen

14.07.2016 | Zehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen

Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen. Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
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Wann kann man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

16.02.2016 | Wann kann man zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Das Preis-Leistungs-Verhältnis schlägt das der Krankenkassen um Längen, die medizinische Versorgung bewegt sich auf Premium-Niveau: Es gibt viele gute Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Interessenten sollten sich jedoch vor dem Abschluss bewusst machen, dass man damit prinzipiell einen Bund fürs Leben eingeht. Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die Krankenkasse an enge Bedingungen geknüpft. Generell dürfen Angestellte mit einem Jahresbruttoverdienst unter aktuell 56.250 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in die Krankenkasse zurückkehren. Ab dem Alter von 55 Jahren gelingt der Wechsel allerdings nur noch in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn man in den letzten 5 Jahren mal gesetzlich versichert war. Auch eine Familienversicherung bietet einen Ausweg, allerdings braucht man dafür einen gesetzlich versicherten Ehepartner mit höherem Verdienst. Arbeitslosigkeit ist kein hinreichender Grund für eine Rückkehr; als ALG-II- oder Sozialhilfebezieher kann man lediglich die Beiträge zur privaten Police reduzieren. Als weitere Option bieten die privaten Krankenversicherer in aller Regel den Umstieg auf günstigere Tarife an.
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Ist eine Smartphone-Versicherung sinnvoll?

09.02.2016 | Ist eine Smartphone-Versicherung sinnvoll?

Heutige Smartphones sind kleine Wunderwerke der Technik und haben oft einen entsprechenden Preis. Es liegt daher nahe, sie mit einer speziellen Versicherung zu schützen. Immerhin gibt es sonst kaum Wertgegenstände, die so ausgiebig genutzt und herumgetragen werden – was das Beschädigungs-, Verlust- und Diebstahlrisiko erhöht. Der Versicherungsmarkt bietet ein schier unüberschaubare Zahl von Smartphone-Policen. Wer sie vergleicht, sollte nicht bloß auf den Preis schauen – oftmals wird der nämlich mit zahlreichen Ausschlüssen gedrückt, die den Schutz aushöhlen. Manche Anbieter zahlen etwa nicht, wenn das Handy zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen wird. Zudem kann der Begriff der „Fahrlässigkeit“ unterschiedlich ausgelegt werden – selbstredend verwirkt man mit fahrlässigem Verhalten den Versicherungsschutz. Es gilt also, die Bedingungen genau zu lesen. Wenn sie einen soliden Deckungsumfang beinhalten, können ein paar Euro Monatsprämie bei höherwertigen Geräten eine lohnenswerte Investition sein.
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Was tun bei Sturmschäden?

28.01.2016 | Was tun bei Sturmschäden?

Wenn ein Sturm Bäume umgestürzt oder Dächer abgedeckt hat, kommt oft die Gebäude- oder Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Versicherte sollten jedoch schnell und umsichtig reagieren, um die fällige Erstattung nicht zu gefährden. Zunächst ist zu klären: Gab es überhaupt „offiziell“ einen Sturm? Dafür muss laut den meisten Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke acht geherrscht haben (62 Stundenkilometer). Der Deutsche Wetterdienst hilft in diesem Punkt weiter. Zudem sollte man das Aufräumen nicht überstürzt angehen. Natürlich sollte verhindert werden, dass der Schaden sich ausweitet oder zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Doch davon abgesehen sollte alles unterlassen werden, was die Schadens(ursachen)feststellung beeinträchtigen würde. Am besten dokumentieren Betroffene den Schaden sorgfältig (Foto oder Video) und klären mit dem Versicherer ab, was unternommen werden kann.
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