Kategorie: Versicherungen

Keine Chance für Einbrecher

20.11.2014 | Keine Chance für Einbrecher

Der Herbst ist da: Für Einbrecher beginnt die heiße Phase des Jahres, denn Häuser liegen jetzt immer früher und damit länger im Dunkeln. Was kann man aber tun, um sich zu schützen? Zunächst einmal sind die Schäden durch einen Einbruch über die Hausratversicherung abgedeckt. Am anfälligsten ist die eigene Wohnung oder das Haus, wenn man zum Beispiel wegen eines Urlaubs nicht zugegen ist. Wer jedoch länger als zwei Monate verreist, sollte dies seiner Versicherung mitteilen. Die längere Abwesenheit wird in der Hausratversicherung laut Angaben des Branchenverbandes GDV häufig als Gefahrerhöhung angesehen. Grundsätzlich gilt, dass man es den Einbrechern möglichst schwer machen sollte. Je länger der Vorgang dauert, desto eher steigt die Entdeckungsgefahr. Das heißt: Fenster und Türen gut abschließen sowie Wertsachen am besten in einem Safe aufbewahren. Außerdem sollte nach Möglichkeit der Eindruck erweckt werden, dass man gar nicht weg ist. Der überquellende Briefkasten ist geradezu eine Einladung für Diebe. Den Briefkasten sollten also die Nachbarn leeren, während das Zeitungsabo für die Urlaubszeit abbestellt werden sollte. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wechseltermin naht

03.11.2014 | Wechseltermin naht

Automobilbesitzer aufgepasst. Wer im neuen Jahr bares Geld sparen möchte, sollte in den nächsten Wochen die Tarife seines Kfz-Versicherers überprüfen. Je nach Fahrverhalten erhält man bei einer anderen Versicherung mehr Leistung für das gleiche Geld, oder die Versicherungsbeiträge lassen sich reduzieren. Denn nicht immer werden alle Sparoptionen berücksichtigt. Etwa wenn man mehrere Versicherungsverträge bei einem Versicherer hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch die berühmte Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr kann die Kosten drücken. Ferner lassen sich auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Zusatztarifen die Ausgaben für die Kfz-Versicherung reduzieren. Ebenfalls beitragssenkend kann sich auswirken, wenn die jährliche Kilometerleistung deutlich niedriger ist, als bislang angeben oder ein Garagenplatz für das Fahrzeug angemietet wurde. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist bis zum 30. November problemlos möglich. Danach nur, wenn die vierwöchige Kündigungsfrist nach Erhalt einer Tariferhöhung eingehalten wird. (Quelle CASMOS Media GmbH) In unserem KFZ-Rechner kann ein Angebot schnell, unkompliziert und problemlos kalkuliert werden!
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Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als man denkt

13.10.2014 | Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als man denkt

Die meisten Autofahrer halten einen Vollkaskoschutz bei einem Neuwagen für unverzichtbar. Doch während die Risiken im Straßenverkehr in vielen Köpfen verankert sind, haben die Wenigsten die Risiken vor Augen, die ihre eigene Arbeitsfähigkeit betreffen. Der Neuwagenpreis steht häufig für nicht mehr als einen Jahresverdienst. Doch was passiert, wenn man für vier, fünf oder noch mehr Jahre nicht mehr arbeiten kann, sprich berufsunfähig wird? Rücklagen in sechsstelliger Höhe dürften nur wenige Menschen haben. Dabei betrifft dieser Fall statistisch gesehen jeden vierten Bundesbürger. Finanzielle Abhilfe schafft hier nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Es kann jeden treffen Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine entsprechende Rente, wenn der gelernte und ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dass es mit der Berufsunfähigkeit manchmal schneller geht, als man denkt, zeigen Öffentlichkeitswirksame Fälle von Prominenten: Egal ob Schauspieler oder TV-Moderatorin. Burn-Out, Depressionen, schwere Erkrankungen oder ein Unfall passieren tagtäglich um uns herum. Geringer Schutz für alle Im Rahmen der deutschen Sozialversicherung gibt es etwas der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbares: die Erwerbsminderungsrente. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme bilden nur ältere Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, deren Leistungen etwas vorteilhafter sind. Im Jahr 2013 erhielten rund 177.000 Bundesbürger erstmalig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Westen schwankte die monatliche Rentenhöhe (netto vor Steuern) zwischen 576 Euro (Frauen) bis 652 Euro (Männer). Im Osten erhalten dagegen Frauen mit durchschnittlich 627 Euro eine höhere Rente als Männer (589 Euro). Generell ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente von den regulären Einzahlungen in die Rentenversicherung abhängig. Die individuelle Höhe erfährt man durch die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung. Absicherung muss sein Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und hängen zum Teil auch von der Berufsgruppe ab. Während Handwerker aufgrund der körperlichen Leistungen vielfach als besonders anfällig für Berufsunfähigkeit angesehen werden, halten sich etwa viele Büroangestellte für nicht gefährdet. Doch nicht nur physische Probleme an Gelenken und Wirbelsäule oder im Herz-/Kreislaufbereich können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Auch psychische Erkrankungen sind gefährlich und treten immer häufiger auf. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung haben sich psychische Krankheiten in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Beruf entwickelt. Wer dann eine BU-Rente hat, kann sich glücklich schätzen. Entsprechende Verträge gibt es sowohl als Zusatz zu Lebens- oder Rentenversicherungen wie auch als eigenständige Tarife. Je nach Lebenssituation und Alter ergeben sich hier verschiedene Optionen, die man durch eine ausführliche Beratung abwägen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Haftpflichtversicherung ist essentiell

08.10.2014 | Haftpflichtversicherung ist essentiell

Kleine und große Missgeschicke sind im Alltag schnell passiert. Egal ob man bei einem Fahrradunfall einen Fußgänger verletzt, mit dem Feierabendbier den Laptop eines Freundes unbrauchbar macht oder die teure Vase des Nachbarn umstößt, man muss für den selbst angerichteten Schaden haften – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und das lebenslang. Dies ist der simple Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch. Entsprechende finanzielle Risiken lassen sich zwar mit einer privaten Haftpflichtversicherung sehr gut abdecken, aber viele Deutsche verzichten noch immer auf diesen Basisschutz. Die private Haftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Versichert sind nur die Schäden, die „unbekannten“ Personen „woanders“ zugefügt werden. Zerstört also ein Ehepartner das teure Smartphone seiner Frau, geht sie leer aus. Wer Freunden beim Umzug hilft und dabei Dinge fallen lässt und zerstört, dessen Haftpflicht zahlt in der Regel nicht, es sei denn in der Police sind sogenannte Gefälligkeits-Handlungen eingeschlossen. Wichtiger Bestandteil kann auch der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung sein. Diese schützt gegen Personen, die einen schädigen, aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzen. Für Ehepaare, Lebensgefährten und Familien reicht meist ein Vertrag. Im Regelfall sind auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden mitversichert. Wer Geld sparen will, sollte genau rechnen: Manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Sparmöglichkeiten gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Handlungsbedarf für jedermann

16.09.2014 | Handlungsbedarf für jedermann

Ein Blick in das Straßenbild macht es immer öfter deutlich: Die Deutschen werden älter. Doch je älter ein Mensch wird, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Daher steigen die Zahlen der Pflegebedürftigen seit Jahren an. Pflegebedürftigkeit nimmt zu Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor, doch das Statistische Bundesamt sieht kein Ende des Trends. Nach Prognosen der Statistiker soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen. Lebenserwartung steigt Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch die Gleichung „hohes Alter gleich Pflegebedürftig“ stimmt nicht immer. Bereits schon in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen. Hohe Pflegekosten Wenn es um die Kosten der Pflege geht, verlassen sich viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel an Pflegeleistungen letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten die Versicherten ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Die Folge: Das verfügbare private Vermögen bzw. Einkommen kann schnell aufgebraucht sein. Es besteht also Handlungsbedarf für jedermann. Private Vorsorge hilft Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten. Staatliche Förderung Da auch die Politik das Problem erkannt hat, werden Pflegezusatzversicherungen inzwischen gefördert. Die nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Pflege-Bahr benannten Tarife werden mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Bei Abschluss der Förderpflege gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Als Mindestleistungen muss der Vertrag u.a. 600 Euro Pflegegeld monatlich in Pflegestufe III vorsehen. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Zahnersatz ist teuer, eine Zusatzversicherung spart Geld

09.09.2014 | Zahnersatz ist teuer, eine Zusatzversicherung spart Geld

Für gesetzlich Versicherte ist der alljährliche Zahnarztbesuch oft ein Graus. Nicht nur, dass für viele Menschen Bohrer und Spritze zu den unangenehmsten Dingen im Leben gehören, sondern auch, dass ein Zahnarztbesuch häufig unangenehme Kosten hinterlässt. Der Grund ist: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich Stück für Stück reduziert. In der Folge müssen viele Leistungen des Zahnarztes nun vollständig oder zum Teil aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Die Lösung für dieses Problem lautet: private Zahnzusatzversicherung. Als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen der Krankenzusatzversicherung sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. So oder so lässt sich im Regelfall über die Jahre deutliche Summen sparen, um sich gerade bei den Zähnen nicht einschränken zu müssen. Wichtig: Vorerkrankungen führen oftmals zu Leistungsausschlüssen, weshalb eine Absprache mit dem Zahnarzt bei entsprechenden Problemen hilfreich ist. Was für Erwachsene gilt, trifft auch auf Kinder zu. Auch hier wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduziert, so dass ein spezieller Zahnzusatz-Tarif für Kinder viel Geld sparen kann. Das gilt besonders, wenn irgendwann einmal der Besuch beim Kieferorthopäden ansteht oder zahnerhaltende Maßnahmen notwendig werden sollten. Sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder mit einem vollständigen Milchgebiss, also ab etwa 3 Jahren. Wer eine Zahnzusatzversicherung deutlich später abschließt, kann unter Umständen Leistungsausschlüsse beispielsweise in der Kieferorthopädie erhalten. Dies ist umso ärgerlicher, da Zahnspangenbehandlungen rasch vierstellige Beträge kosten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Ideal krankenversichert

25.08.2014 | Ideal krankenversichert

Als gesetzlich Versicherter stößt man jedes Mal beim Zahnarztbesuch an die Grenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Abhilfe schafft hier eine leistungsfähige Kranken-Zusatzversicherung, wie etwa der Tarif V.I.P. dental der Bayerischen. Die Versicherung hilft, Mehrkosten für hochwertigen Zahnersatz und -behandlungen abzufangen. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz der individuellen Lebenssituation anpassen. Es kann dabei zwischen den drei Tarifstufen „Smart“, „Komfort“ und „Prestige“ gewählt werden. Richtig interessant wird V.I.P. dental bei einem Wechsel der Krankenkasse. Und zwar zur BKK Mobil Oil. Mit dem Bonusprogramm fitforcash sinken die Beiträge um bis zu 16,67 Euro pro Monat! Die jährliche fitforcash Aktiv-Prämie beträgt 200 Euro für Versicherte ab 18 Jahren und 100 Euro für Versicherte unter 18 Jahren. Die Aktiv-Prämie gilt auch für mitversicherte Erwachsene und Kinder. Eine vierköpfige Familie kann so zum Beispiel 600 Euro Aktiv-Prämie erhalten. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Um die Voraussetzungen für die fitforcash Aktiv-Prämie zu erfüllen, müssen 3 von 10 Gesundheitsfragen mit “ja” beantwortet werden. Der Fragenkatalog deckt unter anderem Schutzimpfungen, Fitness, Rauchverhalten und Vorsorgeuntersuchungen ab. Für manche dieser Fragen ist ein Nachweis (Rechnungskopie vom Arzt, Mitgliedsnachweis des Sportvereins, etc.) erforderlich. Teilweise genügt auch eine Unterschrift zur Bestätigung. Weitere Highlights der BKK Mobil Oil betreffen die professionelle Zahnreinigung. Seit Jahresanfang erhalten alle Versicherten einen Zuschuss in Höhe von 35,00 Euro pro Kalenderjahr. Zudem können sich alle Beitragszahler, die bis zum 30.09.2014 bei der BKK Mobil Oil versichert sind oder werden, im Frühjahr 2015 über eine Prämie von 120 Euro freuen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Urlaubsfreude mit Hintertür

22.07.2014 | Urlaubsfreude mit Hintertür

Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wichtiger Rentenbaustein

10.07.2014 | Wichtiger Rentenbaustein

Die betriebliche Altersversorgung wird von vielen Unternehmen ganz selbstverständlich angeboten. Doch noch längst nicht alle Angestellten nutzen diesen wichtigen Baustein für die Versorgung im Alter. Dies verwundert nicht, denn die betriebliche Altersversorgung war bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Seither haben Arbeitnehmer entsprechende Ansprüche. Sie können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzliche Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Chance Entgeltumwandlung Durch die Entgeltumwandlung werden die Beiträge zu einem entsprechenden Vorsorgevertrag vom Bruttogehalt abgezogen, so dass sich lukrative Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ergeben. Arbeitnehmer können aktuell bis zu 4.656 Euro im Jahr steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Bis zu einem Betrag von 2.856 Euro müssen zudem auch keine Sozialabgaben gezahlt werden. Das lohnt sich, da der Steuersatz in der Rentenphase fast immer deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an. Fünf Varianten Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, so genannte Durchführungswege, wie eine betriebliche Altersvorsorge ausgestaltet werden kann. Davon ist die Direktversicherung mittlerweile die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, zum Beispiel der Betriebsgröße, abhängen. Viele mittelständische Unternehmen beschränken sich jedoch auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Je nach Arbeitgeber hat man allerdings auch im Fall der Entgeltumwandlung die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungswegen. Beliebte Direktversicherung Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist hier der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter ist. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Versicherungsbeiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Nur bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht. Jobwechsel ohne Probleme Angesichts des heute sehr flexiblen Arbeitsmarktes muss auch die betriebliche Altersvorsorge flexibel sein. Für den Fall einer Kündigung oder eines Jobwechsels gibt es klare Regeln, die jedoch für einen Laien nicht so leicht zu durchschauen sind. Allgemein lässt sich die einfache Aussage treffen: Die Mitnahme einer betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung von einem Arbeitgeber zum anderen ist problemlos möglich. Bei Mischfinanzierungen oder bei reinen Arbeitgeberfinanzierungen steht und fällt die Mitnahmemöglichkeit mit der Betriebszugehörigkeit und dem Alter. Wie hoch die Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag im Fall eines Jobwechsels tatsächlich sind und welche Details zu klären sind, ist vom Einzelfall abhängig. Die Beratung durch einen Experten ist hierbei sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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